Allgemeine Geschäftsbedingungen / Hausordnung

Alexander Dill
Untergasse 3
99310 Arnstadt

Ferienhaus
„Zur grauen Maus“
Mittelgasse 15
99310 Arnstadt

Telefon: +49 (0) 1525 / 1590371
E-Mail:   zur-grauen-maus@online.de

INHALT

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich AGB
§ 2 Reservierung, Buchung und Buchungsbestätigung
§ 3 Zahlungsbedingungen
§ 4 Reiserücktritt, Stornierung durch den Mieter
§ 5 An- und Abreise
§ 6 Rücktritt, Kündigung durch den Vermieter
§ 7 Sachzustand Ferienhaus
§ 8 Haftung des Vermieters
§ 9 Nutzung eines Internetzuganges über WLAN
§ 9.1. Gestattung Nutzung Internetzugang mittels WLAN
§ 9.2. Zugangsdaten
§ 9.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
§ 9.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

§ 10 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) ALLGEMEIN
(2) RUHEZEIT / VERANSTALTUNGEN
(3) HAUS VERSCHLIESSEN
(4) HAUSTIERE
(5) RAUCHEN / RAUCHVERBOT
(6) STELLPLATZ
(7) WALLBOX
(8)  ZUTRITTSRECHT

§ 11 Schriftform
§ 12 Salvatorische Klausel
§ 13 Gerichtsstand

 
 

§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich AGB

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung des Ferienhauses „Zur grauen Maus“ in Arnstadt (im Folgenden „Vermieter“) sowie alle für den Gast (im Folgenden „Mieter“) erbrachten Leistungen und Lieferungen des Vermieters. Die Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn der Vermieter sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Geschäftsbedingungen des Mieters finden keine Anwendung.


§ 2 Reservierung, Buchung, Buchungsbestätigung

(1) Reservierung und Buchung erfolgen über die Seite BUCHUNG und das Formular Buchungsanfrage, dort  finden Sie auch die aktuell gültigen Preise.

(2) Die Mindestmietdauer beträgt 2 Nächte. Das Ferienhaus kann von maximal 6 Personen einschließlich Kinder genutzt werden.

(3) Wählen Sie im Kalender Ihr gewünschtes Reisedatum. Tage unmittelbar vor und nach als gebucht gekennzeichneten Terminen sind An- bzw. Abreisetage. Anfragen oder Wünsche können Sie gern im Feld „Zusätzliche Angaben“ äußern. Senden Sie dann Ihre Buchungsanfrage.

 

(4) Wir prüfen umgehend, ob an anderer Stelle keine Doppelbuchung vorliegt. Bei Verfügbarkeit im gewünschten Zeitraum erhalten Sie innerhalb von 12 Stunden eine Bestätigung. Diese Bestätigung beinhaltet alle anfallenden Kosten und Zahlungs-Termine für den gewünschten Zeitraum und die gewünschte Belegung.

 

(5) Sie haben dann 24 Stunden Zeit, Ihre Buchung abzuschließen und Ihren Aufenthalt zu bestätigen.

 

(6) Eine separat ausgestellte Rechnung kann auf Anfrage während des Aufenthalts erstellt werden.

(7) Eine Unter- oder Weitervermietung, Überbelegung und Überlassung des Hauses an Dritte sowie dessen Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht gestattet. Der Mietvertrag darf nicht an dritte Personen weitergegeben werden.

(8) Der Mieter erklärt sich mit der Buchung des Ferienhauses mit den AGB und der Hausordnung des Vermieters einverstanden.


§ 3 Zahlungsbedingungen

(1) Nach Buchungsbetätigung ist eine Vorauszahlung des Gesamtpreises bis 7 Kalendertage vor Anreise erforderlich. Es ist nur Bank – Überweisung möglich, entsprechende Kontodaten erhalten Sie zusammen mit der BuchungsbetätigungTransaktionsgebühren (bspw. Überweisung aus dem Ausland) sind vom Mieter zu tragen, d.h. unserem Bankkonto ist der volle Rechnungsbetrag spesenfrei gutzuschreiben. Kartenzahlung oder Schecks sind nicht möglich.

(2) Wird die Vorauszahlung nicht bis 7 Kalendertage vor Anreise geleistet, so ist die Reservierung / Buchung gegenstandslos.

(3) Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.


§ 4 Reiserücktritt, Stornierung durch den Mieter

Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche / textliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Bei einer Stornierung werden folgende Entschädigungen fällig:

  • eine Stornierung bis 8 Kalendertage vor Mietbeginn ist kostenfrei
  • bei Stornierung ab 7 Kalendertage vor Mietbeginn oder Nichtanreise werden 90% des vereinbarten Mietpreises fällig
 

§ 5 An- und Abreise

Am Anreisetag steht das Ferienhaus ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe findet persönlich bis 19.00 Uhr statt. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Schlüssel für Sie in unserer Schlüsselbox am Hauseingang hinterlegt. Den Code für die Schlüsselbox erhalten Sie dann einen Tag bevor Sie anreisen (per Telefon, Mail oder WhatsApp). Bitte teilen Sie dem Vermieter die voraussichtliche Ankunftszeit so früh wie möglich mit.

Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn das Ferienhaus ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 Uhr bezogen werden kann.

Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis 11.00 Uhr morgens zu verlassen. Das Ferienhaus ist besenrein und ordnungsgemäß zu hinterlassen. Geschirr, Gläser usw. sind zu reinigen und einzuräumen, die Mülleimer zu entleeren und der Kühlschrank auszuräumen. Der Vermieter behält sich vor, eine mehr als 60 Minuten verspätete Abreise in Rechnung zu stellen.


§ 6 Rücktritt, Kündigung durch den Vermieter

(1) Der Vermieter ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt oder anderer vom Vermieter nicht zu vertretenden Umstände unmöglich ist. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung des Vermieters auf die Rückerstattung von vereinbarten Mietkosten. Es entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz, eine Haftung für Anreise- oder Hotelkosten wird nicht übernommen.

(2) Weiterhin ist der der Vermieter ist zum Rücktritt vom bzw. zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn:

  1. der Mieter eine fällige Leistung / Zahlung nicht erbringt
  2. der Mieter unvollständige, irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht
  3. das Mietobjekt teilweise oder ganz ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters untervermietet, überbelegt, an Dritte überlassen oder nicht zu Wohnzwecken genutzt wird
  4. gegen die AGB und / oder die Hausordnung wesentlich verstoßen und der Hausfrieden maßgeblich gestört wird

Der Vermieter hat den Mieter von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich / textlich in Kenntnis zu setzen.

Eventuell bereits geleistete Zahlungen durch den Mieter bleiben in diesem Fall beim Vermieter.

Die Vertragsaufhebung durch den Vermieter begründet keine Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Vermieters auf Ersatz eines ihm entstandenen Schadens und der von ihm getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.


§ 7 Sachzustand Ferienhaus

Das Ferienhaus wird vom Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Mieter haftet für von ihm verursachte Schäden am Mietobjekt und dem Inventar. Bei Verlust des Objekt-Schlüssels behält sich der Vermieter das Recht vor, die Schließanlage auszutauschen und dem Mieter die anfallenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Ferienhaus vorgesehen. Das Umstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Betten und Sofa, ist untersagt. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Sollte der Mieter für eine eventuelle Schadensregulierung seine Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, ist dies dem Vermieter unter Nennung von Namen und Anschrift, sowie der Versicherungsnummer der Versicherung mitzuteilen.


§ 8 Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordnungsgemäße Bereitstellung des Mietobjekts.

Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

Für vom Mieter eingebrachte Sachen haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.


§ 9 Nutzung eines Internetzuganges über WLAN

§ 9.1. Gestattung Nutzung Internetzugang mittels WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

§ 9.2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierten Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

§ 9.3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und / oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 9.4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen (u. a. Streamingdienste) und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;
  • dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von FilesharingProgrammen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und / oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.


§ 10 Hausordnung, Allgemeine Rechte und Pflichten

(1) ALLGEMEIN

Das Ferienhaus „Zur grauen Maus“ ist ein historisches Gebäude aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in der Altstadt von Arnstadt. Dementsprechend sind die Treppen steil, die Türen niedrig, die Zimmer klein und der Stellplatz eng. Lassen Sie bei Ihrem Aufenthalt bitte eine entsprechende Vor- und Rücksicht walten. Wenn Sie das nicht mögen oder Sie sich dazu nicht in der Lage fühlen, dann mieten Sie dieses Objekt bitte nicht.

(2) RUHEZEIT / VERANSTALTUNGEN

Der Gast ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. Partys / Veranstaltungen / Junggesell(inn)enabschiede oder ähnliches ist nicht erlaubt.


(3) HAUS VERSCHLIESSEN

Für die Dauer der Überlassung des Ferienhauses ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen des Hauses Fenster und Türen und insbesondere das Dachfenster geschlossen zu halten.

(4) HAUSTIERE

Die Mitnahme bzw. Unterbringung  von Haustieren jeglicher Art ist nicht möglich und nicht erlaubt. Werden Tiere trotzdem untergebracht, kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen

(5) RAUCHEN / RAUCHVERBOT

Rauchfreie Unterkunft! Im Ferienhaus gilt ein allgemeines Rauchverbot. Rauchen ist im ganzen Haus und aus Brandschutzgründen auch auf der Dachterrasse und dem Laubengang nicht gestattet. Lediglich im Hof ist das Rauchen möglich. Bei Zuwiderhandlungen kann der Vermieter eine Reinigungspauschale in Höhe von bis zu 200,00 Euro (netto) in Rechnung stellen.

(6) STELLPLATZ

Das Ferienhaus verfügt über 1 PKW Stellplatz für Fahrzeuge bis maximal 5,00 m Länge. Weitere Fahrzeuge oder Anhänger können auf öffentlichen Parkplätzen in der Nähe abgestellt werden.

(7) WALLBOX

Das Ferienhaus verfügt am Stellplatz über eine Wallbox (11kW, Ladekupplung Typ 2). Diese kann zum Aufladen Ihres E-Autos zusätzlich gebucht und die Kosten mit einer Pauschale abgerechnet werden.

(8)  ZUTRITTSRECHT

Der Anbieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Ferienhaus, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.


§ 11 Schriftform

Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.


§ 13 Gerichtsstand

Für diesen Vertrag und dessen Durchführung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.


Stand: Februar 2025